Tief zerstörte Zähne
Wenn Karies oder ein Bruch bis unter das Zahnfleisch reicht und keine Krone mehr hält, ist der Zahn meist nicht zu erhalten.
Manchmal lässt sich ein Zahn nicht mehr retten. Dann kommt es darauf an, dass die Entfernung ruhig und gewebeschonend abläuft und der Knochen für einen späteren Zahnersatz erhalten bleibt. Als Fachzahnarzt für Oralchirurgie nehmen wir uns dafür Zeit, planen den Eingriff am 3D-Bild und betäuben Sie zuverlässig.
Zahnerhalt geht immer vor. Wir entfernen einen Zahn erst, wenn er wirklich nicht mehr zu retten ist oder eine Entzündung dem Kiefer schadet. In diesen Fällen ist die Entfernung sinnvoll:
Wenn Karies oder ein Bruch bis unter das Zahnfleisch reicht und keine Krone mehr hält, ist der Zahn meist nicht zu erhalten.
Sitzt eine Entzündung an der Wurzelspitze, prüfen wir zuerst, ob eine Wurzelspitzenresektion den Zahn rettet. Erst danach denken wir ans Ziehen.
Bei fortgeschrittener Parodontitis kann ein Zahn so locker werden, dass seine Entfernung den Nachbarzähnen und dem Knochen hilft.
Auch bei abgebrochenen oder verwachsenen Wurzeln, schonend und mit Blick auf den Knochen.
Der Zahn bleibt erhalten. Wir entfernen nur die entzündete Wurzelspitze, mikrochirurgisch unter dem OP-Mikroskop.
Zysten im Kiefer klären wir vorher im DVT und entfernen sie gewebeschonend, oft ambulant.
Damit ein verlagerter Zahn kieferorthopädisch eingeordnet werden kann, legen wir ihn behutsam frei.
Fehlt nach der Entfernung ein Zahn, beraten wir Sie in Ruhe zum Ersatz. Oft ist ein Zahnimplantat die langlebigste Lösung, weil es fest im Kieferknochen verankert ist. Reicht der Knochen dafür nicht aus, gleichen wir das mit einem Knochenaufbau aus.
Das 3D-Röntgen zeigt uns Wurzeln, Knochen und den Verlauf wichtiger Nerven. So planen wir den Eingriff so gewebeschonend wie möglich.
Sie sind zuverlässig betäubt, auf Wunsch zusätzlich mit Lachgas oder im Dämmerschlaf. Wir arbeiten gewebeschonend und erhalten den Knochen.
Auf Wunsch unterstützen wir die Wunde mit PRF aus Ihrem eigenen Blut. Sie erhalten klare Hinweise für die Tage danach und einen Kontrolltermin.
Die einfache Entfernung eines Zahns ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Für aufwändigere Eingriffe und Wahlleistungen entstehen Eigenanteile, die wir vorher mit Ihnen besprechen.
Die medizinisch notwendige Entfernung samt Betäubung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse.
Je nach Zahn und Aufwand teils Kassenleistung, teils private Abrechnung. Sie erhalten vorab einen klaren Kostenplan.
Lachgas, Dämmerschlaf oder PRF rechnen wir nach GOZ ab. Wir nennen Ihnen die Kosten, bevor es losgeht.
Die Angaben sind eine grobe Orientierung und ersetzen keinen persönlichen Heil- und Kostenplan. Den genauen Eigenanteil ermitteln wir nach Untersuchung und DVT.
Oralchirurgie aus einer Hand: Diese Behandlungen ergänzen sich häufig - Diagnostik, Planung und Eingriff bleiben in derselben Praxis.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Bei akuten Schmerzen bemühen wir uns um einen Termin am selben Tag.